Raumlufttechnische Anlagen

Energetische Inspektion RLT

 

Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) müssen RLT-Anlagen mit einer Kälteleistung >12 kW, erstmals 10 Jahre nach der Inbetriebnahme, die älter als 20 Jahre sind, bis 30.9.2009 energetisch inspiziert werden. Für Anlagen, die 12 bis 20 Jahre alt sind, musste diese Inspektion bis zum 30.9.2011 und Anlagen, die 4 bis 6 Jahre alt sind, bis zum 30.9.2013 erfolgen.

Die Inspektion wird nach DIN SPEC 15240  (Lüftung von Gebäuden - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Energetische Inspektion von Klimaanlagen) durchgeführt.

Der Prüfbericht enthält:

1 Beschreibung der RLT-Anlage

            Kurzbeschreibung: Aufbau, Zweck, Nennluftleistung, Baujahr.

2 Ist-Zustand der RLT-Anlage (nach § 12 EnEV 2014)

Gemessene Luftleistung, gemessene elektrische Leistung, Druckverluste wesentlicher Bauteile, Betriebszeit, Gesamtenergieverbrauch sowie Energieverbrauch einzelner Bauteile, Effizienzprüfung der wesentlichen Komponenten (Ventilatoren, Pumpen, Be- und Entfeuchtung, Regelung/Steuerung u. a.), SFP-Werte, Schwachstellenbeschreibung.

Überprüfung und Bewertung der Kriterien, die für die Auslegung der RLT-Anlage relevant sind, wie Raumnutzung, Raumbelegung, Nutzungszeiten, Wärmelast, Sollwerte u. a.

3 Soll-Zustand der RLT-Anlage

Beschreibung des Sollzustandes der RLT-Anlage unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes. Erstellung eines EnEV 2014 konformen Konzeptes (ggf. mit Alternativen) und Berechnung zukünftiger Energieverbräuche.

4 Kosten

  •     Energiekosten
  •     Berechnung der Einsparung
  •     Investitionskostenschätzung
  •     Statische Amortisation

5 Gesamtergebnis

        Zusammenstellung der wesentlichen Verbesserungsmöglichkeiten, Handlungsempfehlung